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Amtsgericht Dortmund, 416 C 4300/16

Datum:
29.07.2016
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
416 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
416 C 4300/16
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2016:0729.416C4300.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 122,49 € nebst Mahnkosten in Höhe von 5,00 € sowie weiteren vorgerichtlichen Mahnkosten in Höhe von 48,73 €, insgesamt 176,22 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.04.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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