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Amtsgericht Dortmund, 238 M 48/09

Datum:
21.07.2016
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
238 M
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
238 M 48/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2016:0721.238M48.09.00
 
Tenor:

In dem Zwangsvollstreckungsverfahren

wird in Abänderung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse 238 M #####, 238 M #####/####, 238 M #####/#### sowie 238 M #### des Amtsgerichts Dortmund angeordnet, dass dem Schuldner ein weiterer Betrag in Höhe von 7398,96  Euro von der Abfindung, ausgezahlt von der Firma F GmbH, pfändungsfrei zu verbleiben hat.

Dem Schuldner wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts T bewilligt.

Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.

 
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