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Amtsgericht Dortmund, 433 C 8401/14

Datum:
05.11.2015
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
433
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
433 C 8401/14
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2015:1105.433C8401.14.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 05.03.2015 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die Säumnis entstandenen Kosten, die die Beklagte trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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