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Amtsgericht Dortmund, 425 C 7731/15

Datum:
15.12.2015
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 7731/15
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2015:1215.425C7731.15.00
 
Schlagworte:
Dienstvertrag, Höherer Art, besonderes Vertrauen, Behandlung, Gewichtsabnahme, Therapie, Easylife, Spritze, Diät
Leitsätze:

Bei einem Vertrag über einen Therapie zur Gewichtsabnahme mittels Injektion von Präparaten in homöopathischen Dosen handelt es sich um einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art, der jederzeit gem. § 627 BGB gekündigt werden kann. Anschließend hat eine Abrechnung pro rata temporis zu erfolgen

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 360,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 84 % und die Beklagte zu 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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