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Amtsgericht Dortmund, 425 C 1223/15

Datum:
15.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 1223/15
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2015:0915.425C1223.15.00
 
Schlagworte:
Mietrecht, Mietvertrag, Betriebskosten, Gebot der Wirtschaftlichkeit, Darlegungslast, Beweislast, Betriebskostenspiegel DMB, Regiebetrieb, Eigenbetrieb
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 132,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

 
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