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Amtsgericht Dortmund, 118 F 480/15

Datum:
09.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
118 F
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
118 F 480/15
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2015:0909.118F480.15.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung des Rechtsmittelführers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 28.04.2015 aufgehoben. Die Rechtspflegerin wird angewiesen, die geltend gemachte Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG aus einem Verfahrenswert von 3.000,00 EUR i.H.v. 201,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festzusetzen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gegen diese Entscheidung mit die Beschwerde zugelassen.

 
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