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Amtsgericht Dortmund, 512 C 14/14

Datum:
26.08.2014
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
512 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
512 C 14/14
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2014:0826.512C14.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf                   987,70 Euro                festgesetzt.

 
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