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Amtsgericht Dortmund, 433 C 5966/13

Datum:
13.03.2014
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
433 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
433 C 5966/13
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2014:0313.433C5966.13.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Kabelgebühren im Rahmen der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung für die Wohnung U-Straße a, XXXXX E an die Beklagte zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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