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Amtsgericht Dortmund, 431 C 1646/13

Datum:
04.07.2014
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
431 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
431 C 1646/13
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2014:0704.431C1646.13.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1728,45 EUR nebst Jahreszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2012  an die Klägerin zu zahlen, abzüglich am 23.5.2013 gezahlter 902,82 EUR, welche auf die Hauptforderung zu verrechnen sind.

Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 240,26 EUR nebst Jahreszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Beweisaufnahme trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen zu 56 % die Beklagten als Gesamtschuldner und zu 44 % die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zur Vollstreckung anstehenden Betrages leisten.

 
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