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Amtsgericht Dortmund, 425 C 5954/11

Datum:
07.01.2014
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 5954/11
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2014:0107.425C5954.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 360,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.8.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 70% und die Beklagte zu 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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