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Amtsgericht Dortmund, 424 C 6760/13

Datum:
07.02.2014
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
424 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
424 C 6760/13
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2014:0207.424C6760.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 603,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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