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Amtsgericht Dortmund, 512 C 42/13

Datum:
26.11.2013
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
512 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
512 C 42/13
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2013:1126.512C42.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Verfahrenswert wird auf 4.500,00 € festgesetzt.

 
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