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Amtsgericht Dortmund, 436 C 3840/12

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
436 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
436 C 3840/12
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2013:0301.436C3840.12.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 12,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 22.03.2012 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 12.05.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgegner vor der Vollstreckung selbst Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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