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Amtsgericht Dortmund, 435 C 1010/13

Datum:
01.08.2013
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
435 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
435 C 1010/13
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2013:0801.435C1010.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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