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Amtsgericht Dortmund, 427 C 757/13

Datum:
08.05.2013
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
427 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
427 C 757/13
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2013:0508.427C757.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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