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Amtsgericht Dortmund, 425 C 4395/12

Datum:
29.10.2013
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 4395/12
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2013:1029.425C4395.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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