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Amtsgericht Dortmund, 514 C 123/11

Datum:
13.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
514 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
514 C 123/11
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2012:0413.514C123.11.00
 
Tenor:

Der auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 26. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss über die Genehmigung der Jahresgesamt- sowie der Jahreseinzelabrechnungen für die Wirtschaftsperiode 2010 wird für ungültig erklärt.

 

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits nach Kopfteilen, wobei eine Wohnung einem Kopfteil entspricht.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Der Streitwert wird auf bis 7.000,-- € festgesetzt.

 
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