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Amtsgericht Dortmund, 427 C 9900/07

Datum:
30.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
427 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
427 C 9900/07
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:0330.427C9900.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.301,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Juli 2007 zu zahlen zzgl. 148,75 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/7 und die Beklagte zu 6/7 mit Ausnahme der Kosten des Berufungsverfahrens, die die Beklagte trägt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger seinerseits kann die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen ihn durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insoweit vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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