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Amtsgericht Dortmund, 426 C 7010/09

Datum:
14.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
426 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
426 C 7010/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:0214.426C7010.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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