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Amtsgericht Dortmund, 421 C 4246/11

Datum:
12.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
421 C 4246/11
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:1212.421C4246.11.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 250,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.8.2010, abzüglich am 19.7.2011 jeweils gezahlter 261,72 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den nicht anrechenbaren Teil der Ge-schäfts¬gebühr der den Klägern durch die außergerichtliche Tätigkeit der S GmbH entstandenen Kosten durch die vorgerichtliche Vertretung in Höhe von jeweils 27,07 €, abzüglich am 19.7.2011 nur einmalig gezahlter 27,18 €, zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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