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Amtsgericht Dortmund, 411 C 3364/11

Datum:
12.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
411 C 3364/11
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:1012.411C3364.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwalt Grebe aus Dortmund ratenfreie Prozesskostenhilfe ab Antragsstellung vom 21.09.2011 bewilligt.

 
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