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Amtsgericht Dortmund, 409 C 10246/10

Datum:
30.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
409 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
409 C 10246/10
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:1230.409C10246.10.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 405,96 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2010 zu zahlen Zug um Zug gegen die Verpflichtungserklärung des Klägers, 405,96 € der Beklagten zu erstatten.

2. Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird zugelassen.

 
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