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Amtsgericht Dortmund, 405 C 1913/11

Datum:
21.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
405 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
405 C 1913/11
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:0621.405C1913.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 109,20 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2011 sowie vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 46,41 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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