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Amtsgericht Dortmund, 113 F 6258/10

Datum:
12.04.2011
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
113
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
113 F 6258/10
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2011:0412.113F6258.10.00
 
Tenor:

Der Antrag der Pflegeeltern N auf Erlass einer Verbleibensanordnung für die am 00.00.2009 geborene W wird zurückgewiesen.

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26. August 2010 im Verfahren 113 F 4721/10 wird aufgehoben; die Kindesmutter übt die elterliche Sorge für W uneingeschränkt aus.

Die Pflegeeltern werden verpflichtet, das Kind W unverzüglich an die Kindesmutter herauszugeben.

Das Jugendamt der Stadt E wird verpflichtet, das Kind W unverzüglich in den Haushalt der Kindesmutter zurückzuführen.

Der Kindesmutter wird aufgegeben, unverzüglich einen Antrag auf Bewilligung einer sozial-pädagogischen Familienhilfe mit Kontrollauftrag zu stellen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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