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Amtsgericht Dortmund, 512 C 75/09

Datum:
30.03.2010
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
512 C 75/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2010:0330.512C75.09.00
 
Tenor:

1. Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, ihr Wohnungseigentum R gewerblich zu Zwecken der Unterbringung stets kurzzeitig wechselnder Personen ohne Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu nutzen oder zu vermieten.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3.

4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

5. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

6. Der Streitwert für den Antrag aus dem Schriftsatz vom 01.12.2009 in Verbin-dung mit dem Schriftsatz vom 11.12.2009 wird auf 6.000,00 € und der Streit-wert für den Antrag aus dem Schriftsatz vom 02.03.2010 auf 3.000,00 € fest-gesetzt.

 
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