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Amtsgericht Dortmund, 512 C 57/09

Datum:
16.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
512 C 57/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2010:0216.512C57.09.00
 
Tenor:

Die in der Eigentümerversammlung vom 10.09.2009 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 und Tagesordnungspunkt werden aufgehoben und für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 20 % und die Beklagten nach Köpfen zu 80 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für den Antrag zu 1) wird auf

2.000,00 Euro,

für den Antrag zu 2) auf

500,00 Euro

und den Antrag zu 3) auf

300,00 Euro

festgesetzt.

 
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