Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Dortmund, 427 C 4857/09

Datum:
25.08.2010
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
427 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
427 C 4857/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2010:0825.427C4857.09.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von der Klägerin im Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Dortmund, Aktenzeichen 254 IN 95/01, zu Nummer: 0-14 der Insolvenztabelle angemeldete und vom Insolvenzverwalter und vom Schuldner/Beklagten angerkannte Forderung der Klägerin gegen den Beklagten in Höhe von 3.383,39 EUR aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung herrührt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
123456789101112131415161718192021
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank