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Amtsgericht Dortmund, 405 C 8675/09

Datum:
15.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
405 C 8675/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2010:0715.405C8675.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die Campingplatzparzelle

„T“ auf dem Campingplatz der Klägerin in

E-T1, T2 E-Straße zu räumen und

geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

1.500,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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