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Amtsgericht Dortmund, 421 C 12030/08

Datum:
25.03.2009
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
421 C 12030/08
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2009:0325.421C12030.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.133,17 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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