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Amtsgericht Dortmund, 424 C 9582/06

Datum:
06.12.2006
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
424 C 9582/06
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2006:1206.424C9582.06.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Genossenschaftsanteil der Klägerin an dem Spar- und Bauverein eG Dortmund in Höhe von 1.278,00 € nicht durch die Beklagte verwertet werden darf, da dieser nicht Bestandteil der Insolvenzmasse ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € abzuwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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