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Amtsgericht Dortmund, 174 F 226/04

Datum:
22.09.2004
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Abteilung 174
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
174 F 226/04
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2004:0922.174F226.04.00
 
Tenor:

1.

Die am 31. August 2001 vor dem Standesbeamten des Standesamtes

L geschlossene und unter Nr. XX eingetragene Ehe der Parteien

wird geschieden.

2.

Das Sorgerecht für das Kind T-Z, geboren am 25. April 2002, bleibt beiden Eltern übertragen, jedoch wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein übertragen.

3.

Umgang für T-Z soll nach einer Anordnung des Jugendamtes Dortmund erfolgen.

4.

Die Regelung des Versorgungsausgleichs wird genehmigt, er findet nicht statt.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

 
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