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Amtsgericht Dortmund, 129 C 6661/04

Datum:
02.11.2004
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
129 C 6661/04
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2004:1102.129C6661.04.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 876,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 70 % und die Beklagten 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Par-tei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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