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Amtsgericht Dortmund, 125 C 9966/03

Datum:
02.12.2003
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Abteilung 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 9966/03
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2003:1202.125C9966.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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