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Amtsgericht Dortmund, 125 C 9372/02

Datum:
29.04.2003
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
125 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 9372/02
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2003:0429.125C9372.02.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,-€ nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. 02. 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hohe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hohe leistet.

 
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