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Amtsgericht Dortmund, 125 C 8822/03

Datum:
21.11.2003
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Abteilung 125
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
125 C 8822/03
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2003:1121.125C8822.03.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Berufung wird zugelassen

 
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