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Amtsgericht Dortmund, 108 C 4328/00

Datum:
15.02.2001
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
108
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
108 C 4328/00
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2001:0215.108C4328.00.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, daß die von der Beklagten am 14. November 1999 vorgenommenen Beitragserhöhungen im Tarif SG 100 zum.Vertrag mit der Versicherungsnummer01 über eine Zusatzversicherung stationärer Krankheitskosten unwirksam sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,00 DM abwenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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