Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Dortmund, 132 C 6509/99

Datum:
11.10.1999
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
132 C 6509/99
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:1999:1011.132C6509.99.00
 
Leitsätze:

Einem Arbeitgeber, der an seinen durch einen Verkehrsunfall schuldlos verletzten

Arbeitnehmer den Lohn weiterzahlt und einen Rechtsanwalt beauftragt, den gemäß

§ 6 Abs. I EFZG auf ihn übergegangenen Schadensersatzanspruch gegen den Schä-diger und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, steht ein Anspruch ge-gen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung auf Ersatz der Anwaltskosten nur dann zu, wenn sich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung bereits in Verzug befanden, als der Arbeitgeber den Rechtsanwalt beauftragte.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank