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Amtsgericht Dortmund, 119 C 7559/92

Datum:
28.10.1992
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
119
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
119 C 7559/92
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:1992:1028.119C7559.92.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 600,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.08.1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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