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Amtsgericht Dortmund, 121 C 151/79

Datum:
14.09.1979
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
121 C 151/79
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:1979:0914.121C151.79.00
 
Tenor:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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