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Amtsgericht Castrop-Rauxel, 4 C 194/16

Datum:
18.07.2017
Gericht:
Amtsgericht Castrop-Rauxel
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 194/16
ECLI:
ECLI:DE:AGCAS:2017:0718.4C194.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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