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Amtsgericht Castrop-Rauxel, 4 C 674/13

Datum:
22.09.2014
Gericht:
Amtsgericht Castrop-Rauxel
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 674/13
ECLI:
ECLI:DE:AGCAS:2014:0922.4C674.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 4.238,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagte zu 2. zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2., die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger. Im Übrigen tragen die Parteien ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1. vorher Sicherheit in Höhe von 110 des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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