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Amtsgericht Castrop-Rauxel, 4 C 957/01

Datum:
31.01.2002
Gericht:
Amtsgericht Castrop-Rauxel
Spruchkörper:
4. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 957/01
ECLI:
ECLI:DE:AGCAS:2002:0131.4C957.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00€ abzuwenden, sofern die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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