Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Detmold, 04 O 17/18

Datum:
30.04.2018
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
04 O 17/18
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2018:0430.04O17.18.00
 
Schlagworte:
Ersatz von Gutachterkosten
Normen:
BGB § 839; GG Art. 34
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 75,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank