Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Detmold, 10 S 30/16

Datum:
12.09.2016
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer III
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 S 30/16
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2016:0912.10S30.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Blomberg, 4 C 64/15
Schlagworte:
Unterlassungsanspruch wegen unaufgeforderter Übersendung von Werbe-E-mails
Normen:
BGB §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Wiederholungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 GBTG trotz stattgefundener Beeinträchtigung entfallen kann (hier: Übersendung von werbenden e-mails an eine gewerbliche E-Mail-Adresse)

 
Tenor:

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank