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Landgericht Detmold, 3 T 52/15

Datum:
29.05.2015
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer III
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 52/15
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2015:0529.3T52.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 7 C 540/13
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Mehrvergleich - Verfahrensgebühr - Terminsgebühr - Wert des nicht anhängigen Verfahrensgewgenstandes
Normen:
RVG § 45; RVG-VV Nr. 3101; RVG-VV Nr. 3104
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Erinnerung des Beteiligten zu 1.) vom 15.10.2014 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Detmold vom 15.09.2014 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

 
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