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Landgericht Detmold, 3 T 118/14

Datum:
21.05.2014
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer III - Einzelrichter/-in -
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 118/14
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2014:0521.3T118.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 9 M 832/14
Schlagworte:
Bestimmtheit des Titels bei mehreren Gläubigern, Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von

2.921,05 Euro haben die Gläubigerinnen zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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