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Landgericht Detmold, 10 S 107/13

Datum:
12.02.2014
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer V
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 107/13
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2014:0212.10S107.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 6 C 23/12
Schlagworte:
Verkehrsunfall auf einem Parkplatz
Normen:
StVG §§ 7 Abs. 1, 17, 18 Abs. 1; VVG § 11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold teilweise abgeändert.

Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.293,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben die Klägerin 52 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 48 % zu tragen.

Die Kosten des Rechtsstreits II. Instanz nach einem Gegenstandswert von bis zu 1.500,00 € hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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