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Landgericht Detmold, 3 T 291/13

Datum:
06.12.2013
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer III / Einzelrichter/in
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 291/13
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2013:1206.3T291.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 9 M 2165/13
Schlagworte:
Erlass Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kein vollstreckungsfähiger Inhalt
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 900,-- € haben die Gläubiger zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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