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Landgericht Detmold, 3 T 5/11

Datum:
07.07.2011
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer III
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 5/11
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2011:0707.3T5.11.00
 
Schlagworte:
Beratungshilfe - Vergütung - Anrechnung - Zahlungen - Erstattungspflichtiger Gegner
Normen:
RVG § 58
Leitsätze:

Anrechnung von Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG auf Beratungshilfevergütung in voller Höhe, und zwar unabhängig davon, ob der volle Gebührenanspruch des Wahlanwalts erreicht wird

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

 
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