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Landgericht Detmold, 1 O 558/05

Datum:
24.06.2008
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 558/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2008:0624.1O558.05.00
 
Schlagworte:
Arzthaftung; angeblich fehlerhafte Behandlung unter der Geburt; Aufklärungspflichten
 
Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) 97 % und der Klägerin zu 2) 3 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen die Klägerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, gegen die Klägerin zu 2) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2) darf die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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